Pläne zur Steuersenkung sind unverantwortlich

Prof. Dr. Karl-Werner Hansmann

    Hamburger Abendblatt vom 27.6.2011

Ein hübsches Bonmot von George Bernard Shaw lautet sinngemäß:  Wir lernen aus Erfahrung, dass die Menschen aus Erfahrung nichts lernen.  Dies trifft jetzt in besonderem Maße für die Bundesregierung zu, in der der neu gewählte FDP-Vorsitzende Rösler das  längst gescheiterte Image seiner Partei als Steuersenkungs-Partei wieder aufpoliert und dabei offensichtlich Rückendeckung von Angela Merkel bekommen hat. Da die Bundeskanzlerin die letzten anderthalb Jahre immer wieder Steuersenkungen als nicht finanzierbar abgelehnt hat, ist diese zweite Rolle rückwärts (nach der Atomwende) schon verwirrend. Es ist wohl der letzte verzweifelte Versuch, den Koalitionspartner FDP aus seinem Umfrage-Tief herauszuholen.

Jenseits dieser parteipolitischen Taktik  kann die Frage, ob zum jetzigen Zeitpunkt Einkommensteuersenkungen ökonomisch zu rechtfertigen sind, klar beantwortet werden. Nach der Bundestagswahl 2009 hatte die FDP massiv und stereotyp Steuersenkungen gefordert. Damit sollte die um fast 5% eingebrochene deutsche Wirtschaft angekurbelt und Wachstum erzeugt werden. Das Argument hatte damals eine gewisse Berechtigung. Wie allgemein bekannt, wurde die geplante Steuersenkung  jedoch im Frühjahr 2010 wegen fehlender Finanzmittel zu den Akten gelegt.

Inzwischen hat sich die deutsche Wirtschaft schnell und deutlich von ihrem Einbruch erholt und wird in diesem Jahr mit einer Wachstumsrate von 3,1%  bis 3,5% die wirtschaftliche Lokomotive der Europäischen Union sein. Steuersenkungen zur Ankurbelung der Wirtschaft sind also unnötig, so dass das Argument von 2009 entfällt. Jetzt wird es von Rösler einfach umgedreht: Weil die Wirtschaft so gut läuft, müssen die konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen an die Bürger zurück gegeben werden. Die Steuersenkungsdebatte wird also mit diametral entgegen gesetztem Argument wieder aufgerollt.

Können wir uns jetzt Steuersenkungen leisten? Überträgt man das vernünftige Motto „Spare in der Zeit, so hast du in der Not“   auf Staaten, so gelangt man zu der ökonomisch richtigen „antizyklischen“ Finanzpolitik: Die durch den Wirtschaftsaufschwung erzielten höheren Steuereinnahmen sollen nicht ausgegeben werden, sondern die Mindereinnahmen des nächsten Konjunktureinbruchs kompensieren. Daher wäre es schon in normalen Zeiten riskant, die konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen einfach zu verpulvern, weil dann in der „Not“ die Rücklage fehlt.

Wir haben aber keine normalen Zeiten, sondern sind durch die Finanz- und Wirtschaftskrise finanziell so belastet worden, dass unsere Staatsschulden erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik im Jahre 2010 den gewaltigen Betrag von 2080 Milliarden  Euro erreicht haben, also mehr als 2 Billionen Euro ausmachen. Allein von 2007 bis 2010 ist der Schuldenberg um 500 Milliarden Euro d.h. um ein Drittel gewachsen. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt bedeutet dies einen Sprung von 65% auf 84%, wobei der Maastricht-Vertrag für die Eurozone eigentlich nur maximal 60% zulässt.

Trotz aller Sparbemühungen von Minister Schäuble, der die Schuldenbremse im Grundgesetz beachten muss, wird ein Abtragen des Schuldenbergs auf absehbare Zeit nicht möglich sein, denn wir werden weiter ein Haushaltsdefizit haben. Schäuble versucht, das Defizit von 3,3% des Bruttoinlandsproduktes im Jahr 2010 (entspricht etwa 82 Milliarden Euro)  über 2,5% in diesem Jahr bis 2015 auf null zu drücken. Selbst wenn dies gelingen sollte, wachsen die Staatsschulden bis 2015 noch erheblich. An eine Rückführung der Schulden ist dabei gar nicht zu denken.

Die Situation wird durch die Hilfen für Griechenland und andere Euro-Länder sowie  ab 2013 durch die Zahlung von 22 Milliarden Euro an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) noch erheblich verschärft.  Die für 2011 „geschätzten“ konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen von 17 Milliarden Euro werden also dringend benötigt, um zum Mindesten einen Teil der 2011 anfallenden 72 Milliarden Euro Zinsen für die deutschen Schulden zu bezahlen. Eine „Ausschüttung“ von 10 Milliarden Euro als Steuersenkung ist daher nicht akzeptabel und in Anbetracht unserer Staatsschulden verantwortungslos.

Die Bundesregierung sollte stattdessen die vielfältigen Steuerausnahmen und Steuervorteile des Einkommensteuergesetzes durchforsten. Damit könnte der sog. Mittelstandsbauch ohne Steuermindereinnahmen beseitigt werden.

 

 

 

Nur so ist eine Europa-Steuer sinnvoll

Prof. Dr. Karl-Werner Hansmann

Hamburger Abendblatt vom 24.8.2010

Der für das Budget der Europäischen Union zuständige polnische EU-Kommissar Lewandowski hat vor kurzem vorgeschlagen, eine EU-Steuer einzuführen und damit der Gemeinschaft direkte Einnahmen zu verschaffen. Bisher wird die EU überwiegend durch Beiträge der Mitgliedsstaaten finanziert, die sich am Bruttoinlandsprodukt als Maß für die Wirtschaftskraft der einzelnen Länder orientieren, sowie durch Zölle und Mehrwertsteuer-Anteile. Mit seinem Vorschlag löste der Kommissar eine Welle der Ablehnung und Empörung aus, die sowohl quer durch die politischen Parteien als auch durch die Staaten der EU lief.


Die Kritik richtete sich vor allem gegen den Wunsch der EU, „eigene“ Einnahmen zu bekommen. Der Verdacht wurde laut, Brüssel wolle sich mit einer zusätzlichen Steuer seine ausufernden Ausgaben ohne Kontrolle durch die Mitgliedsländer finanzieren. Dazu muss man feststellen, dass der Kommissar bei seinem Vorschlag den entscheidenden Fehler gemacht hat, nicht deutlich genug zu sagen, dass er nicht eine zusätzliche Steuer vorschlage, sondern die Mitgliedsbeiträge der EU-Staaten in gleicher Höhe senken wolle. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt des Vorschlags unglücklich, da die EU-Länder gerade dabei sind, ihre Haushaltsdefizite mit großen Anstrengungen abzubauen, während die Ausgaben der Europäischen Union in diesem Jahr um sechs Prozent wachsen. Das sind natürlich Steilvorlagen für die Kritiker, die ohnehin meinen, dass die Brüsseler Bürokratie ineffizient ist und sich auf unsere Kosten immer weiter ausdehnt.


Sieht man von diesen taktischen Fehlern einmal ab und denkt mittelfristig, so kann man die Frage stellen, ob eine eigene Einnahmequelle der Europäischen Union, also eine sog. Europa-Steuer, tatsächlich so unsinnig ist, wie sie von den Kritikern eingeschätzt wird.  Ich möchte zeigen, dass es starke Argumente für eine solche Steuer gibt und sie auch sinnvoll ausgestaltet werden kann.


Zunächst ist wichtig, dass schon 1957 bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Kern der heutigen EU) in den Römischen Verträgen vorgesehen wurde, dass sich die Gemeinschaft aus eigenen Einnahmequellen finanziert. Dazu wurden die Zölle und ähnliche Abgaben herangezogen. Durch weitgehenden internationalen Zollabbau schrumpfte diese Einnahmequelle im Laufe der Zeit auf heute nur noch 12% des EU-Budgets, so dass die Mitgliedsstaaten immer mehr nationale Finanzbeiträge nach Brüssel überweisen mussten, um das EU-Budget auszugleichen. Diese „Subventionen“ der nationalen Regierungen decken heute über drei Viertel des EU-Budgets. Außer der Tatsache, dass diese Finanzierungsart so nicht vorgesehen war, ergibt sich ein weiterer gravierender Nachteil. Die Finanzierungsbeiträge der einzelnen EU-Staaten müssen in regelmäßigen Zeitabständen neu ausgehandelt werden. Das war in der Vergangenheit stets ein entnervender Kuhhandel, weil jeder das Gefühl hatte, zu viel zu zahlen und seinen Anteil herunter handeln wollte. In Erinnerung ist uns noch die harte Verhandlungsposition von Margret Thatcher, die damals einen völlig ungerechtfertigten Rabatt auf ihren Finanzierungsanteil aushandelte, der noch heute gilt und mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr beträgt.


Solche unliebsamen Verhandlungen wären unnötig, wenn Brüssel eigene einmal festgelegte Einnahmequellen hätte. Darüber hinaus würde das europäische Parlament, das bisher keine Steuern erheben darf, gestärkt und schließlich die Transparenz des sehr undurchsichtigen EU-Haushalts erheblich verbessert.


Es liegt auf der Hand, dass eine Europa-Steuer sorgfältig konzipiert und sinnvoll ausgestaltet werden muss. Als erster Grundsatz muss gelten, dass die Finanzbeiträge der Mitgliedsstaaten um den gleichen Betrag reduziert werden, den die Europa-Steuer erbringt, damit es nicht zu einer Budget-Ausweitung kommt. Der zweite Grundsatz bezieht sich auf die Ausgestaltung der Steuer. Eine Europa-Steuer ist nur sinnvoll, wenn Tatbestände besteuert werden, die von den Einzelstaaten nicht hinreichend kontrolliert oder durch Ausweichen in andere EU-Staaten umgangen werden können. Dies trifft für die Finanztransaktionssteuer und auch für die Luftverkehrsabgabe zu. Beide sind national unwirksam, weil Finanzgeschäfte genauso wie Flugreisen in andere EU-Länder verlagert werden können. Für die Einführung als Europa-Steuer sind sie jedoch bestens geeignet.


 

 

Steuervereinfachung   ja  –  aber ohne Stufentarif

 

Prof. Dr. Karl-Werner Hansmann

 

13.05.2010

 

Nach der verlorenen Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat die schwarz-gelbe Koalition in Berlin ihr Prestigeprojekt Steuerentlastung sang- und klanglos zu den Akten gelegt. Geblieben ist das Ziel, das Steuersystem zu vereinfachen. Dafür hat die FDP in der Einkommensteuer einen Stufentarif mit 5 Steuersätzen vorgeschlagen, die von 14% über 25% und 35% bis 42% ansteigen sollen, wobei die „Reichensteuer“ als fünfte Stufe mit 45% erhalten bleibt.

Vielfach wird - nicht nur von der FDP -  behauptet, ein Stufentarif sei im Gegensatz zum jetzigen Tarif einfach, gerecht und fair. Diese Argumentation entpuppt sich bei näherem Hinsehen als falsch.

Der Stufentarif ist nur scheinbar aber nicht wirklich einfach, da die Steuersätze nicht auf das Gesamteinkommen sondern nur auf Teile des Einkommens angewendet werden.  Man muss also neben den oben genannten fünf Steuersätzen auch die Einkommensbeträge kennen, bei denen der Sprung von einem Steuersatz auf den nächsten erfolgt (sog. Sprungstellen). Zur Berechnung seiner Steuerzahlung hat der Steuerzahler dann die „richtigen“ Einkommensteile mit den zugehörigen Steuersätzen zu multiplizieren und anschließend zu summieren. Dieses Verfahren dürfte die meisten Steuerzahler überfordern.  Man braucht wie beim gegenwärtigen Steuersystem ein Computerprogramm bzw. die ausgedruckten Steuertabellen.

Der Stufentarif ist auch nicht gerechter als der geltende Tarif, da der maximale Entlastungsbetrag erst ab 53000 Euro Jahreseinkommen (bei Singles) voll zum Tragen kommt und bei den sog. mittleren oder gar kleineren Einkommen viel geringer ausfällt. Der vorgeschlagene Stufentarif  begünstigt also eindeutig die höheren Einkommen, weil er ebenfalls ein progressiver Tarif ist, der diesen Effekt aus mathematischen Gründen verursacht.

Schließlich kann man den Stufentarif wegen der hohen Sprünge an den Sprungstellen nicht als fair bezeichnen. Bei einem Einkommen von 12500 Euro springt der Steuersatz von 14% auf 25% für zusätzliches Einkommen. Erhält eine Person mit diesem Einkommen eine Lohn- oder Gehaltserhöhung, so muss sie dafür sofort 25% Steuern, also prozentual fast doppelt so viel wie bisher bezahlen. Dies wird von vielen Menschen als unbillige Härte empfunden. Ein gleichmäßiger Anstieg des sog. Grenzsteuersatzes, d.h. des Steuersatzes für zusätzliche Einkommen, ist daher auf jeden Fall vorzuziehen.

Meine Kritik am Stufentarif  bedeutet jedoch nicht, dass der gegenwärtige Steuertarif ideal wäre. Seine größte Schwäche ist der sog. „Mittelstandsbauch“, der eigentlich  Mittelstandsknick heißen müsste.
Er ist ein Relikt aus der Steinzeit der Steuerpolitik und besagt, dass der Grenzsteuersatz bei steigenden Einkommen zunächst stark ansteigt, dann abknickt und anschließend flacher ansteigt. Der Knick, der im Bereich mittlerer Einkommen liegt, hat keinen sachlichen Grund und sollte daher abgeschafft werden.

Ich plädiere deshalb für einen progressiven einfachen Einkommen-Steuertarif mit einem Grenzsteuersatz, der von 10% bis 45% gleichmäßig, d.h. linear  ansteigt. Er vermeidet sowohl den  Mittelstandsknick als auch die Härte des Stufentarifs. Die steuerliche Entlastung eines solchen  neuen Tarifs würde allerdings über 40 Mrd. Euro betragen, was bei der gegenwärtigen staatlichen Verschuldung unmöglich zu finanzieren ist.

Soll das Steueraufkommen gleich bleiben, müssen im Gegenzug Steuervorteile und Steuerausnahmen radikal  gekürzt werden. Dies würde auch unser Steuersystem wesentlich vereinfachen. Allein die §§ 3 und 3a des Einkommensteuergesetzes enthalten über 70 z.T. abstruse Ausnahmen von der Steuer. Wenn diese Ausnahmen von der Bundesregierung mit eisernem Besen durchkämmt würden,  wäre das zusammen mit dem von mir vorgeschlagenen linearen Tarif ein entscheidender Schritt zu einem einfacheren und gerechteren Steuersystem in Deutschland.

 

 

 

Weitere Steuersenkungen nicht zu verantworten

Prof. Dr. K.-W. Hansmann

Hamburger Abendblatt November 2009

 

Die Tinte auf dem schwarz-gelben Koalitionsvertrag war noch nicht trocken, als das Kapitel Steuerentlastung leidenschaftliche Diskussionen pro und contra auslöste. Das ist verständlich, da FDP und CSU im Wahlkampf massiv solche Entlastungen bei der Einkommensteuer versprochen hatten,  die jüngsten Steuerschätzungen aber keine nennenswerte Verbesserung der Steuereinnahmen vorhersagen.

Gehen wir von den Fakten aus.  Zum 1. Januar 2010 wird es durch ein Gesetz, das die schwarz-rote Koalition mit dem  Konjunkturpaket 2 im Februar 2009 beschlossen hat, eine steuerliche Entlastung in Höhe von rund 14 Mrd. Euro geben. Sie dämpft wie alle Steuersenkungen seit 1990 die sog.  kalte Progression und ist daher zu begrüßen. Darüber hinaus will die neue schwarz-gelbe Koalition den Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöhen, sowie die Erbschafts- und Unternehmenssteuer so verändern, dass die Steuerzahler ab 1.Januar 2010 zusätzlich um weitere 8 Mrd. Euro  entlastet werden.  Das Gesetz dazu heißt hochtrabend „Wachstums-Beschleunigungs-Gesetz“, kann aber gerade noch akzeptiert werden.

Neben dieser jährlichen Entlastung von 22 Mrd. Euro beabsichtigt die Koalition, ab 2011 die Einkommensteuer um weitere 24 Mrd. Euro zu senken, so dass der Staat dann 46 Mrd. Euro jährlich weniger einnimmt. Die Begründung lautet: Die Steuersenkungen erzeugen Wirtschaftswachstum, das später zu höheren Steuereinnahmen führt.

Diese Aussage ist in ihrer Schlichtheit falsch. Zwar steigt bei einer Steuersenkung das verfügbare Einkommen („mehr Netto vom Brutto“); ob dadurch aber mehr konsumiert und so Wachstum erzeugt wird, ist absolut nicht sicher. Aus empirischen Untersuchungen wissen wir, dass die Konsumenten ihr zusätzliches verfügbares Einkommen eher sparen, wenn ihre Zukunftserwartungen negativ sind, d.h. wenn sie wegen der hohen Staatsverschuldung nicht an eine dauerhafte Steuersenkung  glauben, oder mit höheren Sozialabgaben  rechnen, oder auch wenn ihr Arbeitsplatz bedroht ist.

Da genau diese Gründe bei uns im Moment zutreffen, glaube ich, dass die beabsichtigten Steuersenkungen ihr Ziel verfehlen und das Wachstum der Wirtschaft nur in geringem Maße ankurbeln werden.  Gestützt wird diese Einschätzung durch eine von mir vorgenommene statistische Analyse  mit dem Ergebnis, dass die seit 1993 immer wieder veränderten Eingangs- und Spitzensteuersätze keinen statistisch messbaren Einfluss auf die Wachstumsrate der Wirtschaft gehabt haben. In seinem jüngsten Gutachten kommt der Sachverständigenrat zu einem ähnlichen Ergebnis und lehnt Steuersenkungen ab.

Wenn der Erfolg der Steuersenkung kaum zu belegen ist, muss man das Augenmerk umso stärker auf die „Kosten“ der Steuerentlastung richten, d.h. auf die Erhöhung der Staatsverschuldung durch die Mindereinnahmen. Auf diesem Gebiet sieht es dramatisch aus.  Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise und der beschlossenen Konjunkturpakete rechnet das Finanzministerium für die Jahre 2009 bis 2013 mit einer Neuverschuldung allein des Bundes von insgesamt 310 Mrd. Euro. Eigentlich müssten noch 34,5 Mrd. Euro mehr Kredite aufgenommen werden, doch lässt das die neue „Schuldenbremse“ im Grundgesetz nicht zu, so dass dieser Betrag durch Einsparungen im Haushalt erwirtschaftet werden muss.

Schon 2010 wird der Schuldenstand der Bundesrepublik bei 84% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen, was die erlaubte Schuldengrenze des EU-Vertrags von maximal 60% deutlich übertrifft. Dafür müssen allein im nächsten Jahr 72 Mrd. Euro an Zinsen gezahlt werden.

Bei dieser dramatisch hohen Staatsverschuldung sind weitere Steuersenkungen der schwarz-gelben Koalition nicht zu verantworten. Es ist daher zu hoffen, dass Finanzminister Schäuble rechtzeitig die Notbremse zieht und FDP und CSU ein Argument einfällt, warum sie ihre Wahlversprechen nicht halten können.